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Nach dem Einbruch: Was die Hausratversicheurng zahlt

Hausratabsicherung

Tipps und Hilfe zur Vorsorge

Es ist ein Schock: Man kommt nach dem langen Arbeitstag nach Hause, und die Tür wurde aufgebrochen - Einbrecher haben zugeschlagen. Für die Kosten kommt, sofern man eine solche Absicherung hat - meist die Hausratversicherung auf. Doch was genau ersetzt denn der Versicherer?

Eine Hausratversicherung zahlt nach einem Einbruch für gestohlenes Inventar. Der Betroffene erhält für einen alten Gegenstand dann so viel Geld, dass er ihn zu heutigen Preisen gleichwertig ersetzen kann.

Das muss aber nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein, so die Verbraucherzentrale. Veranschlagen können Betroffene also den Wiederbeschaffungspreis. Die Versicherung zhalt aber nicht nur für geklaute Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke, sondern übernimmt auch Reperaturkosten für beschädigtes Inventar und zerstörte Türen und Fenster.

Wichtig für Betroffene: Damit der Versicherer zahlt, muss der Einbruch umgehend bei der Polizei und auch bei der Versicherung gemeldet werden. Entwendete Scheck- und Kredikarten sollten sofort gesperrt werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Ebenfalls wichtig: Die Versicherung benötigt umgehend eine Liste mit allen gestohlenen und beschädigten Gegenständen. Diese sogenannte Stehlgutliste sollte unaufgefordert an den Versicherer gehen und den Neuwert des Diebesgutes und dataillierte Beschreibungen enthalten. Um im Ernstfall eine Liste parat zu haben, raten die Verbraucherschützer dazu, den Besitz von wertvollem Hausrat wie teurer Elektronik oder Schmuck mit Fotos und Einkaufsbelegen beizeiten gut zu dokumentieren.

Grundsätzlich zahlt eine Hausratversicherung für Einbruchschäden nur dann, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung verschafft oder den Zugangsschlüssel vorher geraubt haben. Geht der Verlust des Schlüssels dagegen auf ein fahrlässiges Verhalten des Besitzers zurück, so geht dieser nach einem Einbruch leer aus.

Auch gehen Bewohner von Wohnungen und Häusern mitunter allzu sorglos mit dem Thema Sicherheit um. Beispielsweise derart, dass die Eingangstür einfach nur zugezogen statt abgeschlossen wird. Solch ein Verhalten mach es nicht nur Dieben leicht, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Auch die für die Schadensregulierung zuständige Hausratversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern oder aber arg einschränken.

Zahl der Einbrüche steigt um Winter um 40 Prozent

Winterzeit bleibt Einbruchzeit: Um rund 40 Prozent nimmt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche von Oktober bis März um Schnitt zu. Das zeigen Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret heißt das: Von durchschnittlich 140.000 Einbruchschäden, die von 2002 bis 2015 jährlich an die Versicherer gemeldet wurden, entfielen 40 Prozent aufs Sommerhalbjahr und 60 Prozent auf die dunkle Jahreszeit.

Staat fürdert Einbruchschutz

Wer zum Beispiel Fenster und Türen besonders sichert, bekommt sogar einen Zuschuss: Der Staat fördert Einbruchschutz allein im letzten Jahr mit 50 Millionen Euro. Anträge können bei der KfW Bankengruppe gestellt werden

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